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   BFH, 05.10.1983 - I S 13/81   

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https://dejure.org/1983,21413
BFH, 05.10.1983 - I S 13/81 (https://dejure.org/1983,21413)
BFH, Entscheidung vom 05.10.1983 - I S 13/81 (https://dejure.org/1983,21413)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 1983 - I S 13/81 (https://dejure.org/1983,21413)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1969 - VIII ZR 78/68

    Gewährung einer Ausfallbürgschaft für die Vergabe eines

    Auszug aus BFH, 05.10.1983 - I S 13/81
    NV: In einem vom Steuerschuldner betriebenen finanzgerichtlichen Erlaßverfahren ist der Bürge, der sich für die Steuerschuld verbürgt hat, auch dann nicht notwendig beizuladen, wenn er gleichzeitig die Stellung eines typischen bzw. atypischen stillen Gesellschafters hat (vgl. BGH-Urteil vom 24.11.1969 VIII ZR 78/68) zur präjudiziellen Wirkung eines Rechtsstreits zwischen Hauptschuldner und Gläubiger).
  • BFH, 11.05.1965 - I 390/61
    Auszug aus BFH, 05.10.1983 - I S 13/81
    Denn ein Erlaß kommt nicht in Betracht, wenn dieser nicht dem Steuerschuldner, sondern nur nachrangigen Gläubigern zugute kommt (vgl. BFH-Urteil vom 11.5.1965 I 390/61).3.
  • BVerwG, 30.08.1977 - 7 B 40.77

    Gewerbesteuerschuld - Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen - Gewerbeertrag -

    Auszug aus BFH, 05.10.1983 - I S 13/81
    NV: Da durch die Rechtsprechung des BVerwG (Beschluß vom 30.8.1977 VII B 40/77) bereits klargestellt ist, daß eine Gewerbesteuerschuld, die wesentlich durch Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag und die Hinzurechnung von Dauerschulden zum Gewerbekapital entstanden ist, grundsätzlich keine sachliche Unbilligkeit i.S. des § 131 AO begründet, wenn der Gewerbebetrieb keine oder nur geringe Gewinne erzielt, bedarf es aus dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (vgl. BFH-Beschluß vom 21.7.1977 IV B 16-17/77) keiner Entscheidung des BFH.
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